Höchstbetrag für Handwerkleistungen steuerlich optimal nutzen |
Von 2009 an verdoppelt sich der Höchstbetrag für Handwerkerleistungen auf 1.200 Euro, den Wohnungseigentümer und Mieter von der Steuer absetzen können. Ein Trick erhöht den Betrag.
Die Steuerermäßigung gibt es für alle Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Steuerbegünstigt sind nur Arbeitskosten einschließlich Mehrwertsteuer, nicht die Materialkosten. Die Ermäßigung, die nur pro Haushalt gilt, beträgt für das Jahr 2008 noch 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 600 Euro pro Jahr (§ 35a Abs. 2 Satz 2 EStG). Die begünstigten Kosten betragen daher zurzeit maximal 3.000 Euro.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Konjunkturabschwächung schnell überwinden soll. So können Steuerpflichtige Handwerkerleistungen künftig stärker absetzen. Von 2009 an verdoppelt sich die Obergrenze für die Arbeitskosten auf 6.000 Euro. Entsprechend erhöht sich der maximale Ermäßigungsbetrag auf 1.200 Euro. Das können Steuerpflichtige gestalterisch nutzen.
Tipp 1: Stets Rechnung per Überweisung begleichen
Eine Steuerermäßigung erhält der Steuerpflichtige, wenn er für die Handwerkerleistungen eine Rechnung erhalten und diese per Überweisung beglichen hat. Der Handwerker sollte daher niemals bar bezahlt werden. Den Abzugsbetrag gibt es nämlich selbst dann nicht, wenn der Handwerker die Barzahlung auf der Rechnung quittiert.
Tipp 2: Zahlung auf Jahre 2008 und 2009 aufteilen
Für die Steuerermäßigung gilt das Abflussprinzip. Das heißt, es kommt auf das Jahr an, in dem der Rechnungsbetrag gezahlt wird. Der Zeitpunkt von Auftragsvergabe, Ausführung der Leistungen oder Rechnungserstellung spielt also keine Rolle. Für ein und dieselbe Handwerkerleistung kann der Steuerpflichtige die Ermäßigung auch zweimal erhalten. Das ist besonders günstig, wenn sich die Steuerermäßigung - wie beabsichtigt - von 2009 an verdoppelt.
Praxisbeispiel
Die Eheleute A und B ließen im November und Dezember 2008 die Fassade ihres Einfamilienhauses von einem Malermeister erneuern. Die Rechnung beläuft sich auf 10.200 Euro Arbeitslohn, 4.800 Euro Materialkosten und 19 Prozent Umsatzsteuer (auf 15.000 Euro). Die Eheleute bezahlen die Rechnung in zwei Teilbeträgen. Der erste Zahlung von 5.000 Euro erfolgt noch im Dezember 2008 auf das Konto des Handwerkers mit dem Vermerk "Teilzahlung von 1/3", die zweite Zahlung von 10.000 Euro wird im Januar 2009 überwiesen.
Damit wird die höchstmögliche Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen sowohl im Jahr 2008 als auch im Jahr 2009 ausgeschöpft. Wenn die Eheleute den Rechnungsbetrag dieses Jahr in voller Höhe bezahlen und ihnen nächstes Jahr keine Aufwendungen für Handwerkerleistungen entstehen, hätten sie 1.200 Euro Steuerermäßigung an das Finanzamt "verschenkt".
Quelle: www. haufe.de (Haufe Online-Redaktion, 03.12.2008) | |
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