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Ab 2010 ist in BW mehr erneuerbare Energie Pflicht

Ab 1.1.2010 muss in Baden-Württemberg der Wärmebedarf von Wohngebäuden nach einem Austausch der zentralen Heizanlage zu mindestens 10 Prozent durch erneuerbare Energien gedeckt werden.

Zum Jahreswechsel tritt in Baden-Württemberg die 2. Stufe des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes des Landes in Kraft. Demnach müssen in bestehenden Wohngebäuden ab dem 1.1.2010, wenn im Einzelfall die zentrale Heizanlage ausgetauscht wird, 10 Prozent des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Wenn die Heizanlage kurzfristig wegen eines Defekts ausgetauscht werden muss, ist die Verpflichtung innerhalb von 2 Jahren nach Austausch zu erfüllen.

Neben dem Einsatz von Solarthermie, Geothermie und Biomasse einschließlich Biogas und Bioöl sowie der Nutzung von Umweltwärme und Abwärme mit Hilfe von Wärmepumpen sieht das Gesetz eine Reihe weiterer alternativer Möglichkeiten der sogenannten ersatzweisen Erfüllung (z. B. verbesserte Dämmung) vor.

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