Neues WEG erleichtert Modernisierung |
Ein Jahr nach der Einführung des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) zieht der Berliner Verwalter Gewobe eine positive Bilanz.
Das neue Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist seit dem 1. Juli 2007 in Kraft. Wie die Berliner Gewobe Wohnungswirtschaftliche Beteiligungsgesellschaft mbH mitteilt, ist das neue Gesetz bei den Berliner Eigentümern gut angekommen. Vor allem das Ziel des Gesetzgebers, den Modernisierungsstau in älteren Wohnanlagen aufzulösen, werde Schritt für Schritt erreicht. "In den von uns betreuten Eigentümergemeinschaften deutet sich an, dass durch die Einführung von Mehrheitsentscheidungen dringend notwendige Modernisierungsvorhaben schneller auf den Weg gebracht werden", so Ralf Lotz, Leiter WEG-Verwaltung/Fremdverwaltung. Viele typische Probleme würden mehr und mehr der Vergangenheit angehören, die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Eigentümergemeinschaften würden gestärkt.
Positiv wirke sich vor allem die Einführung der sog. "doppelt qualifizierten Mehrheit" bei Vorhaben zur Modernisierung oder Anpassung an den Stand der Technik aus.
Dennoch sind nach Ansicht der gewobe mit der WEG-Novelle noch nicht alle Diskussionen aus der Welt. Zum Beispiel wird die Abgrenzung von Modernisierungsvorhaben zu den Maßnahmen einer modernisierenden Instandhaltung und sonstigen baulichen Veränderungen noch für viele Diskussionen sorgen, sicherlich auch manches Gericht beschäftigen. Denn während für Modernisierungsmaßnahmen die Zustimmung der neuen doppelt qualifizierten Mehrheit ausreicht, müssen baulichen Veränderungen (wie Anbau von Balkonen oder Garagen) alle beeinträchtigten Miteigentümer zustimmen.
Quelle: www.haufe.de (Haufe Online-Redaktion, 04.07.08) | |
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