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Energieausweis ist kein Garantieversprechen

Mit den Angaben im neuen Energieausweis können Käufer eines Hauses oder einer Wohnung den Verkäufer nicht in Haftung nehmen.

Denn dieser garantiere nicht für die Richtigkeit der verzeichneten Verbrauchswerte - noch sichere er eine besondere Beschaffenheit des Gebäudes aus energetischer Sicht zu, erläutert der Informationsdienst Notar und Recht, der von mehreren Landesnotarkammern herausgegeben wird. Die Angaben über die Verbrauchswerte dienten in erster Linie der Information und nehmen den Verkäufer nicht in Haftung - allenfalls der Aussteller bürge für die Richtigkeit der verzeichneten Werte.

"Möglicherweise kann der Aussteller des Ausweises belangt werden. Dazu gibt es aber noch keine Rechtsprechung", sagte Kilian Bauer, Pressesprecher der Notarkammer Koblenz, dem dpa-Themendienst. Zum Beispiel Architekten und andere zertifizierte Baufachleute stellen den Ausweis aus. Kilian zufolge kann der "Schwankungsbereich" der angegebenen Werte allerdings groß sein. Wer Sicherheit will, müsse Angaben im Energieausweis und eine Gewährleistung des Verkäufers im Kaufvertrag vereinbaren.

Verkäufern sei das aber wiederum nicht zu empfehlen, denn sie könnten als Laien die Richtigkeit der Angaben nur eingeschränkt überprüfen. Vom 1. Juli an ist für alte Gebäude ein Energieausweis vorgeschrieben. Über neuere Gebäude müssen bis zu zwei Terminen im kommenden Jahr die Angaben für Käufer oder Mieter vorliegen.

Lesen Sie hierzu unser Top-Thema "Neuer Energieausweis" und diskutieren Sie im Forum "Verwaltung & Facility Management" unter www.haufe.de.

Quelle: www.haufe.de (Haufe Online-Redaktion, 24.04.08)

 

 

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