Durchschnittlich 6,6 % höhere Gaspreise |
Aufgrund steigender Gaspreise wechselt die IVS-Ortenau im Laufe des Jahres bei den meisten der verwalteten Wohnanlagen zu einem günstigeren Versorger! Insgesamt 140 von 739 bundesweit erfassten Lokalversorgern wollen zum 1. März bzw. 1. April ihre Basistarife um durchschnittlich 6,6 % erhöhen. Verbraucherschützer wiesen darauf hin, dass die ihrer Ansicht nach überhöhten Preisanstiege weder notwendig noch gerechtfertigt seien, da die Preise von Gasimporten im Vergleich zum Vorjahr um 7,4 % gesunken seien.
Wechsel des Gasanbieters:
Grundsätzlich ist ein Wechsel des Anbieters aufgrund einer Erhöhung des Gaspreises per vereinbartem Sonderkündigungsrecht möglich. Hat man sich für einen neuen Gasanbieter entschieden, so erteilt man an diesen einen Wechselauftrag. In der Regel übernimmt der neue Anbieter dann auch die Kündigung beim bisherigen Versorger. Doch Achtung: Das Informationsportal Verivox rät - gerade im Rahmen des Sonderkündigungsrechts - zur selbst eingereichten Kündigung, um die knapp bemessene Kündigungsfrist wahren zu können. Gleiches gilt für Verträge mit generell kurzen ordentlichen Kündigungsfristen. Diese Aufgabe der Kündigung fällt dann dem Vermieter/Verwalter zu. Rechnen Mieter ihren Verbrauch jedoch direkt mit dem Versorger ab, bleibt der Vermieter/Verwalter außen vor.
Zu beachten ist auch, dass der Wechsel bei Gaspreiserhöhungen nicht gleichermaßen einfach ist wie jener bei Stromerhöhungen, denn es gibt noch nicht so viele Anbieter, so Kerstin Backofen von der Stiftung Warentest in Berlin. Die Versorgung ist oft regional begrenzt, sodass gerade ländliche Gegenden eher wenig Auswahl zum Wechsel hätten. Vor allem in Großstädten gäbe es allerdings bereits die Wahl zwischen mehreren Versorgern.
Zahlreiche Informationen zum Wechsel von Strom- und Gasanbietern bietet das Portal www.verivox.de. Dort werden auch Vergleichsrechner zur Verfügung gestellt, um den günstigsten Anbieter zu finden.
Quelle: www.haufe.de (Haufe Online-Redaktion) | |
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