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Rauchmelder

Hamburg: Rauchmelder-Pflicht ab 2006 für Neubauwohnungen
Übergangsfrist bis 2010 bei bestehenden Wohnungen
In weniger als zehn Prozent der deutschen Haushalte hängen Rauchmelder. Hamburg schreibt deshalb künftig den Einbau von Rauchmeldern nach einer Änderung der Bauordnung vor. Darauf macht der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. unter Hinweis auf den Beschluss der Hamburger Bürgerschaft vom 7.12.2005 aufmerksam.

Nach Rheinland Pfalz, dem Saarland, Schleswig-Holstein und Hessen hat jetzt auch die Hansestadt Hamburg eine Rauchmelderpflicht in ihre Landesbauordnung integriert. Demnach sind mit Inkrafttreten der neuen Vorschriften alle Neubauten ab 2006 mit geeigneten Rauchmeldern auszustatten: In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege führen. Für bestehende Wohnungen gibt es eine Übergangsfrist bis Ende 2010.


Quelle: http://www.iw-magazin.de
© HAUFE MEDIENGRUPPE 2005

P.S. Kunden der IVS-Ortenau, H.Schlitter e.K. erhalten Rauchmelder aus Sammelbestellung zu vergünstigten Preisen

 (Stiftung Warentest "gut"). Fragen Sie nach. (info@ivs-ortenau.de)



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